Imbisswagen für Crêpes und Crazy Chips

Artikelnummer: G20-SC

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Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Die Grundgebühr für Lieferungen bis 50 Kilometer ab Uzwil beträgt 200.00 CHF
  • Ab dem 51. Kilometer verrechnen wir zusätzlich CHF 1.50/Kilometer für Anfahrt und Rücktransport 1.50 CHF

Zusatzvereinbarungen:

Anfragen, Angebote, Aufträge und Bestätigungen
Alle verschickten Angebote sind unverbindlich, d. h. wir garantieren nicht, dass Sie den angebotenen Wagen auch erhalten, wenn vor dem Zustandekommen eines Mietvertrages zwischenzeitlich ein anderer Interessent einen Mietvertrag mit uns über das ausgewählte Fahrzeug geschlossen hat.
Mit der Unterschrift auf unserem Angebot und der Rücksendung bestätigen Sie den Auftrag und erklären, dass Sie unsere Mietvereinbarungen gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren.
Stornierung eines Auftrages
Im Falle einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn ist eine Stornogebühr in Höhe von CHF 200.- netto zu entrichten. Wird die Anmietung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn storniert, so ist der Gesamtbetrag laut Angebot bei Kurzzeitmiete bzw. der erste Monat bei Langzeitmiete (ab 2 Monaten) als Stornogebühr anzusehen.

Abholung und Rückgabe des Anhängers
Die Wagen können nach Absprache mit dem entsprechenden Zugfahrzeug und der passenden Fahrerlaubnis selbst abgeholt werden. Alternativ ist es auch möglich, die Fahrzeuge anzuliefern. Für diesen Service berechnen wir Ihnen CHF 1.50 netto pro gefahrenen Kilometer. Die Leerfahrt bleibt ohne Berechnung. Dieser Betrag fällt an beim Anliefern und Abholen des Wagens.

Bei der Anlieferung/Abholung der Anhänger ist jeweils eine Arbeitszeit von circa 30 Minuten für Übergabe, Einweisung usw. inklusive. Sollte eine Verzögerung bei der Auslieferung bzw. Rückgabe der Anhänger vor Ort entstehen, die nicht auf das Verschulden des Vermieters, sondern auf Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, so wird diese Zeit als Arbeitszeit
mit CHF 50.- netto / Stunde zusätzlich berechnet.

Der Mieter muss eine Kaution in Höhe von CHF 300.- leisten.

Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrzeuge in tadellosen und gereinigten Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.

Der Mieter verpflichtet sich, den Wagen schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen.


Generelle Informationen
Der Verkaufswagen wird sauber übergeben, trotzdem wird jedem Kunden empfohlen, den Wagen vor der Inbetriebnahme noch einmal gründlich zu reinigen, da es sein kann, dass der Wagen durch Standzeiten oder den Transport etwas staubig oder verschmutzt ist.
Alle Beanstandungen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, sind sofort bei der Übergabe des Wagens zu klären und fest zu halten. Nicht dokumentierte Vorschäden zählen als nicht vorhanden.


Der Vermieter ist bei einem Nutzungsausfall des Wagens – egal aus welchem Grund – nicht haftbar zu machen. Es bestehen keinerlei Erstattungsansprüche auf Umsatz- und Gewinnausfall. Dies bezieht sie auf die gesamte Mietdauer und für alle Wagen.


Pflichten des Mieters:

Reparaturen von Verschleißteilen werden in der Regel vom Vermieter übernommen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Anlieferung eine geeignete Stromversorgung zur Verfügung zu stellen. Diese wird für eine allfällige Beleuchtung des Wagens benötigt.

Veränderungen am Wagen
Der Mieter darf den Wagen mit Werbung bekleben, doch muss diese sich rückstandsfrei und leicht wieder entfernen lassen. In jedem Fall ist der Mieter zur Wiederherstellung des Zustands des Mietobjektes in den Zustand, in dem es sich bei der Übergabe befunden hat, verpflichtet.

Schäden, Versicherung
Bei jeglicher Beschädigung des Wagens während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Firma Streetfoodking GmbH unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Wagens geführt hat, telefonisch und schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Wagens oder von Wagenteilen. Bei Schäden haftet der Mieter mit seiner Haftpflichtversicherung.


Mietdauer, Mietverlängerung
Die generelle Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.

Sollte der Mieter den Verkaufswagen länger benötigen, als die Mietdauer beträgt, so muss er dies dem Vermieter baldmöglichst mitteilen.
Die aus der Verlängerung entstehende Rechnung ist vor Beginn der neuen Mietzeit zu begleichen.

Kündigung
Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge zu kündigen. Eine Kündigungsfrist gibt es nur bei einer Langzeitmiete. Diese beträgt 2 Woche vor der gewünschten Rückgabe.
Die Firma Streetfoodking GmbH kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
• erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
• Mietrückstand von mehr als 1 Monat bei Langzeitanmietungen.
• gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
• mangelnde Pflege des Wagens,
• unsachgemässer und unrechtmässiger Gebrauch.

Kündigt die Fa. Streetfoodking GmbH einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, den Wagen und sämtlichem Zubehör (Geräte, Kabel usw.) unverzüglich an die Firma Streetfoodking GmbH herauszugeben.

Kaution
Der Mieter ist verpflichtet bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution von CHF 300.- zu leisten.
Die zu entrichtende Kaution ist generell vor oder bei der Übergabe zu bezahlen.
Sie dient als Sicherheit für etwaige entstehenden Schäden, sowie für Reinigungskosten bei nicht ordnungsgemäß gereinigten Fahrzeugen. Die Kaution ist weiterhin uneingeschränkt bei noch offenen Forderungen verrechenbar.
Wird der Wagen ordnungsgemäß gereinigt und unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution in vollem Umfang erstattet. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.

Professioneller Imbisswagen auf Rollen, kompakt und leicht manövrierbar.

Mietpreis 1. Tag CHF 350.-, 2. Tag CHF 200.-, ab dem 3. Tag je CHF 150.-


Der Wagen wurde so konzipiert, dass 2-3 Personen daran arbeiten können. Bei voller Auslastung hat der Wagen eine Leistung von CHF 500.- pro Stunde, sprich Einnahmen durch Crepes und Crazy Chips liegen bei CHF 500.- pro Stunde! Das sind unsere Erfahrungswerte!

An einer 2 Tages Chilbi liegt der Umsatz bei CHF 2500.- bis 5000.-, je nach grösse des Events. Auch dank seiner Grösse, ist die Platzmiete sehr gering.

Dieser Verkaufswagen wurde für die Herstellung von Crêpes sowie für die einzigartigen Crazy Chips konzipiert. Dank einer 10 Liter Fritteuse ist die Zubereitung der Spiralkartoffeln sehr einfach. Nur noch würzen im vorgesehenen Behälter und das fertige Produkt schmeckt sagenhaft. Das Konzept mit der ausziehbaren Fritteuse ist einzigartig, sehr praktisch und platzsparend.

Die Crêpes Liebhaber kommen bei diesem Wagen ebenfalls auf ihre Gunsten. Dank zwei leistungsstarken Crêpesplatten können Sie in kürzester Zeit Ihre Crêpes zubereiten. Dank Gasbetrieb kann der Wagen autonom betrieben und überall platziert werden. Aufklappbare Tische bieten eine genügend grosse Arbeitsfläche an. Schliessen Sie den Wagen bequem ab und lassen Sie Ihn unbehelligt im Freien stehen. Dieser Wagen wird nicht nur Ihnen grosse Freude bereiten, sondern auch Ihren Kunden.

Ausstattung:
Eine Gasfritteusen mit automatischer Regelung
10 Liter Inhalt, 7,5 kW ausfahrbar
Gaszweig für 2 Flaschen
inkl. Druckregler, Manometer, Sicherheitsventil
2 gasbetriebene Crêpesplatten Ø 400mm
Kartoffelschneider für die Spiralform
Behälter für die Zubereitung
Edelstahlpult für einfachere Ausgabe
Klappbare Beistelltische
Dachtüren mit Gasdruckfeder, abschliessbar

Merkmale:
Einsatz: Indoor und Outdoor
Material: Edelstahl 1.4016 (X6Cr17)
witterungsbeständig
einfach zu bedienen
individuelle Gestaltung der Wagenreklame
einfaches Handling dank robusten Rollen
Dimension (lxbxh): 1600 x 700 x 2100 mm
Gewicht: ca. 200kg

Sie erhalten von uns alles was Sie für einen erfolgreichen Event benötigen.
  • Mischkübel für Crêpes
  • Sämtliche Utensilien zum Crêpes machen wie Crêpes Wender, Crêpes Schaber etc.
  • Spiess für Crazy Chips
  • Gerät zum Kartoffeln schneiden
  • Serviettenhalter
  • Hitzehandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Feuerdecke
  • Beleuchtung für den Wagen
  • Kabelrollen
  • Abfalleimer
Gegen Aufpreis:
  • Servietten
  • Teller für Crêpes
  • Besteck
  • Reissfeste Einweghandschuhe
  • Partytisch
  • Eigene Crêpesmischung
  • Gasflaschen
  • Frittieröl
  • Kartoffeln für Crazy Chips

Professioneller Imbisswagen auf Rollen, kompakt und leicht manövrierbar.

Mietpreis 1. Tag CHF 350.-, 2. Tag CHF 200.-, ab dem 3. Tag je CHF 150.-


Der Wagen wurde so konzipiert, dass 2-3 Personen daran arbeiten können. Bei voller Auslastung hat der Wagen eine Leistung von CHF 500.- pro Stunde, sprich Einnahmen durch Crepes und Crazy Chips liegen bei CHF 500.- pro Stunde! Das sind unsere Erfahrungswerte!

An einer 2 Tages Chilbi liegt der Umsatz bei CHF 2500.- bis 5000.-, je nach grösse des Events. Auch dank seiner Grösse, ist die Platzmiete sehr gering.

Dieser Verkaufswagen wurde für die Herstellung von Crêpes sowie für die einzigartigen Crazy Chips konzipiert. Dank einer 10 Liter Fritteuse ist die Zubereitung der Spiralkartoffeln sehr einfach. Nur noch würzen im vorgesehenen Behälter und das fertige Produkt schmeckt sagenhaft. Das Konzept mit der ausziehbaren Fritteuse ist einzigartig, sehr praktisch und platzsparend.

Die Crêpes Liebhaber kommen bei diesem Wagen ebenfalls auf ihre Gunsten. Dank zwei leistungsstarken Crêpesplatten können Sie in kürzester Zeit Ihre Crêpes zubereiten. Dank Gasbetrieb kann der Wagen autonom betrieben und überall platziert werden. Aufklappbare Tische bieten eine genügend grosse Arbeitsfläche an. Schliessen Sie den Wagen bequem ab und lassen Sie Ihn unbehelligt im Freien stehen. Dieser Wagen wird nicht nur Ihnen grosse Freude bereiten, sondern auch Ihren Kunden.

Ausstattung:
Eine Gasfritteusen mit automatischer Regelung
10 Liter Inhalt, 7,5 kW ausfahrbar
Gaszweig für 2 Flaschen
inkl. Druckregler, Manometer, Sicherheitsventil
2 gasbetriebene Crêpesplatten Ø 400mm
Kartoffelschneider für die Spiralform
Behälter für die Zubereitung
Edelstahlpult für einfachere Ausgabe
Klappbare Beistelltische
Dachtüren mit Gasdruckfeder, abschliessbar

Merkmale:
Einsatz: Indoor und Outdoor
Material: Edelstahl 1.4016 (X6Cr17)
witterungsbeständig
einfach zu bedienen
individuelle Gestaltung der Wagenreklame
einfaches Handling dank robusten Rollen
Dimension (lxbxh): 1600 x 700 x 2100 mm
Gewicht: ca. 200kg

Sie erhalten von uns alles was Sie für einen erfolgreichen Event benötigen.
  • Mischkübel für Crêpes
  • Sämtliche Utensilien zum Crêpes machen wie Crêpes Wender, Crêpes Schaber etc.
  • Spiess für Crazy Chips
  • Gerät zum Kartoffeln schneiden
  • Serviettenhalter
  • Hitzehandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Feuerdecke
  • Beleuchtung für den Wagen
  • Kabelrollen
  • Abfalleimer
Gegen Aufpreis:
  • Servietten
  • Teller für Crêpes
  • Besteck
  • Reissfeste Einweghandschuhe
  • Partytisch
  • Eigene Crêpesmischung
  • Gasflaschen
  • Frittieröl
  • Kartoffeln für Crazy Chips

Lieferbedingungen:

  • Die Lieferung ist möglich.
  • Die Grundgebühr für Lieferungen bis 50 Kilometer ab Uzwil beträgt 200.00 CHF
  • Ab dem 51. Kilometer verrechnen wir zusätzlich CHF 1.50/Kilometer für Anfahrt und Rücktransport 1.50 CHF

Zusatzvereinbarungen:

Anfragen, Angebote, Aufträge und Bestätigungen
Alle verschickten Angebote sind unverbindlich, d. h. wir garantieren nicht, dass Sie den angebotenen Wagen auch erhalten, wenn vor dem Zustandekommen eines Mietvertrages zwischenzeitlich ein anderer Interessent einen Mietvertrag mit uns über das ausgewählte Fahrzeug geschlossen hat.
Mit der Unterschrift auf unserem Angebot und der Rücksendung bestätigen Sie den Auftrag und erklären, dass Sie unsere Mietvereinbarungen gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren.
Stornierung eines Auftrages
Im Falle einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn ist eine Stornogebühr in Höhe von CHF 200.- netto zu entrichten. Wird die Anmietung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn storniert, so ist der Gesamtbetrag laut Angebot bei Kurzzeitmiete bzw. der erste Monat bei Langzeitmiete (ab 2 Monaten) als Stornogebühr anzusehen.

Abholung und Rückgabe des Anhängers
Die Wagen können nach Absprache mit dem entsprechenden Zugfahrzeug und der passenden Fahrerlaubnis selbst abgeholt werden. Alternativ ist es auch möglich, die Fahrzeuge anzuliefern. Für diesen Service berechnen wir Ihnen CHF 1.50 netto pro gefahrenen Kilometer. Die Leerfahrt bleibt ohne Berechnung. Dieser Betrag fällt an beim Anliefern und Abholen des Wagens.

Bei der Anlieferung/Abholung der Anhänger ist jeweils eine Arbeitszeit von circa 30 Minuten für Übergabe, Einweisung usw. inklusive. Sollte eine Verzögerung bei der Auslieferung bzw. Rückgabe der Anhänger vor Ort entstehen, die nicht auf das Verschulden des Vermieters, sondern auf Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, so wird diese Zeit als Arbeitszeit
mit CHF 50.- netto / Stunde zusätzlich berechnet.

Der Mieter muss eine Kaution in Höhe von CHF 300.- leisten.

Der Mieter verpflichtet sich, die Fahrzeuge in tadellosen und gereinigten Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.

Der Mieter verpflichtet sich, den Wagen schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen.


Generelle Informationen
Der Verkaufswagen wird sauber übergeben, trotzdem wird jedem Kunden empfohlen, den Wagen vor der Inbetriebnahme noch einmal gründlich zu reinigen, da es sein kann, dass der Wagen durch Standzeiten oder den Transport etwas staubig oder verschmutzt ist.
Alle Beanstandungen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, sind sofort bei der Übergabe des Wagens zu klären und fest zu halten. Nicht dokumentierte Vorschäden zählen als nicht vorhanden.


Der Vermieter ist bei einem Nutzungsausfall des Wagens – egal aus welchem Grund – nicht haftbar zu machen. Es bestehen keinerlei Erstattungsansprüche auf Umsatz- und Gewinnausfall. Dies bezieht sie auf die gesamte Mietdauer und für alle Wagen.


Pflichten des Mieters:

Reparaturen von Verschleißteilen werden in der Regel vom Vermieter übernommen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Anlieferung eine geeignete Stromversorgung zur Verfügung zu stellen. Diese wird für eine allfällige Beleuchtung des Wagens benötigt.

Veränderungen am Wagen
Der Mieter darf den Wagen mit Werbung bekleben, doch muss diese sich rückstandsfrei und leicht wieder entfernen lassen. In jedem Fall ist der Mieter zur Wiederherstellung des Zustands des Mietobjektes in den Zustand, in dem es sich bei der Übergabe befunden hat, verpflichtet.

Schäden, Versicherung
Bei jeglicher Beschädigung des Wagens während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Firma Streetfoodking GmbH unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Wagens geführt hat, telefonisch und schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Wagens oder von Wagenteilen. Bei Schäden haftet der Mieter mit seiner Haftpflichtversicherung.


Mietdauer, Mietverlängerung
Die generelle Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.

Sollte der Mieter den Verkaufswagen länger benötigen, als die Mietdauer beträgt, so muss er dies dem Vermieter baldmöglichst mitteilen.
Die aus der Verlängerung entstehende Rechnung ist vor Beginn der neuen Mietzeit zu begleichen.

Kündigung
Die Parteien sind berechtigt, die Mietverträge zu kündigen. Eine Kündigungsfrist gibt es nur bei einer Langzeitmiete. Diese beträgt 2 Woche vor der gewünschten Rückgabe.
Die Firma Streetfoodking GmbH kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
• erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters,
• Mietrückstand von mehr als 1 Monat bei Langzeitanmietungen.
• gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
• mangelnde Pflege des Wagens,
• unsachgemässer und unrechtmässiger Gebrauch.

Kündigt die Fa. Streetfoodking GmbH einen Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, den Wagen und sämtlichem Zubehör (Geräte, Kabel usw.) unverzüglich an die Firma Streetfoodking GmbH herauszugeben.

Kaution
Der Mieter ist verpflichtet bei Beginn der Mietzeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution von CHF 300.- zu leisten.
Die zu entrichtende Kaution ist generell vor oder bei der Übergabe zu bezahlen.
Sie dient als Sicherheit für etwaige entstehenden Schäden, sowie für Reinigungskosten bei nicht ordnungsgemäß gereinigten Fahrzeugen. Die Kaution ist weiterhin uneingeschränkt bei noch offenen Forderungen verrechenbar.
Wird der Wagen ordnungsgemäß gereinigt und unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution in vollem Umfang erstattet. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.

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